Deshalb ging ich in mein Zimmer und legte mich schlafen» [pag. 188, Z. 61 f.]) und deshalb auch nicht in die Angelegenheit involviert werden will. Auf seine Aussagen kann grundsätzlich abgestellt werden. Nur soweit er behauptet, den Flaschenvorfall nicht gesehen zu haben, widerspricht seine Aussage den Beobachtungen der Anderen. N.________ traf erst nach den Vorfällen vor Ort ein. Seine Aussagen über die erhaltenen Telefonate, die Auskünfte der Beteiligten und seine eigenen Beobachtungen vor Ort sind durchwegs widerspruchsfrei und überzeugend. Er ist Schweizer Q._____