Er sagte dies denn auch explizit so aus (pag. 223, Z. 157). Auf seine Aussagen kann vollumfänglich abgestellt werden. J.________ hatte an besagtem Abend nicht getrunken (pag. 179, Z. 72 f.). Seine Aussagen sind teilweise etwas unpräzise, aber weitläufig widerspruchsfrei. Auch aus seinen Aussagen geht allerdings hervor, dass er keine Probleme will («Es gibt jeden Tag Streit dort. Ich bin im Asylantrag und wollte keine Probleme in der Schweiz.» [pag. 179, Z. 93 f.]; «Ich habe mitbekommen, dass es Probleme gibt. Ich wollte keine Probleme. Deshalb ging ich in mein Zimmer und legte mich schlafen» [pag.