Besonders anlässlich der zweiten Einvernahme brachte er neue Behauptungen vor, welche keinerlei Bestätigung in den Aussagen der anderen dazumal Anwesenden fanden (C.________ und der Beschuldigte seien vor dem Flaschenvorfall im Streit immer wieder die Treppe hoch und ab gegangen und hätten lange zusammen gesprochen, pag. 198, Z. 56 f.). Auch widersprach er sich selber teilweise (bei der ersten Einvernahme hatte er noch angegeben, dass der Beschuldigte sich nicht gewehrt habe, als er ihm das Beil abgenommen hatte [pag.