165, Z. 255 ff., Erstaunen darüber, dass er nun doch in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten vor Gericht aussagen muss: «Ich habe ja gar keine Anzeige erstattet. Ich weiss nicht, weshalb man mich vorgeladen hat» pag. 368, Z. 18 und die Erklärung vor Gericht, dass er die Anzeige auch im Offizialpunkt zurückziehen möchte, pag. 372, Z. 19). Bereits bei der zweiten Einvernahme hatte C.________ ausgesagt, dass er diesen Fall eigentlich gar nicht wolle, der Beschuldigte sei ein Freund von ihm, er möchte ihn draussen (ausserhalb des Gefängnisses) sehen (pag. 162, Z. 142 f.). Es falle ihm nicht leicht, über den Beschuldigten so negativ zu sprechen. Er wolle keinen Gerichtsfall.