Weil ich betrunken war, sagte ich das» pag. 252, Z. 198). Weiter war der Beschuldigte z.B. auch sehr darum bemüht, C.________ durch die Ermittlungen keine Probleme zu verursachen. So sagte er immer wieder aus, er sei ziemlich stark betrunken gewesen und könne sich deshalb nicht mehr an alles erinnern. Er wisse nicht mehr gross, was nachher passiert sei (pag. 247, Z. 34 f.; pag. 589, Z. 8). Er könne sich nicht mehr erinnern. Man könne einfach schreiben, was seine Kollegen gesagt hätten, diese seien nicht betrunken gewesen, er jedoch schon (pag. 235, Z. 384 f.). Er und C.________ seien gute Freunde.