9 habe während dem Vorfall gar seine Arme hinter dem Rücken verschränkt, es habe keinen Kontakt gegeben. Es erscheine wenig glaubhaft, dass C.________ in Richtung Flaschenstumpf gegriffen hätte. Auch ohne dieses Eingreifen von C.________ sei hingegen möglich, dass der Beschuldigte nahe genug an C.________ gekommen sei. Es sei mithin erstellt, dass es sich um ein dynamisches Kerngeschehen gehandelt habe und sich der Beschuldigte während dem Vorfall jedenfalls nicht statisch verhalten habe.