Bestritten bzw. umstritten ist der Auslöser besagter Auseinandersetzung (behauptete Provokation), die Distanz zwischen dem Beschuldigten und C.________ anlässlich der Stichbewegung, ob der Beschuldigte daraufhin am Handgelenk gepackt und so habe gestoppt werden können sowie das Schicksal der zerschlagenen Bierflasche.