13. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass sich der Beschuldigte am Abend des 12. Juli 2021 in alkoholisiertem Zustand an der I.________(Strasse) .________ in D.________ aufgehalten hat und es dort zu einem Streit mit C.________ gekommen ist, in dessen Verlauf der Beschuldigte auf einem Tisch eine Flasche zerbrochen, diese in der rechten Hand gehalten und eine Stichbewegung gegen C.________ gemacht hat. Bestritten bzw. umstritten ist der Auslöser besagter Auseinandersetzung (behauptete Provokation), die Distanz zwischen dem Beschuldigten und C._____