__ gestochen habe, wobei es zwischen den beiden noch ca. 30- 50 cm Raum gegeben habe. Bei der Staatsanwaltschaft habe er ergänzt, dass der Beschuldigte habe einstechen wollen, dies aber nicht gemacht und sich von selbst beruhigt habe. L.________ habe bei der Polizei erklärt, dass der Beschuldigte mit einer zerbrochenen Flasche herumgefuchtelt und der Abstand zu C.________ ca. 1.5 bis 2 Meter betragen habe. Der Beschuldigte habe die Flasche daraufhin auf den Boden geworfen und sei gegangen. Bei der Staatsanwaltschaft habe er eine Tischlänge als Distanz bestätigt. Auf Vorhalt der Aussagen von C._