_ würden hinsichtlich der absolut zentralen Fragen diametral auseinandergehen. Mangels Vorliegens objektiver Beweismittel müssten die Aussagen der übrigen Personen gewürdigt werden. J.________ habe auf Vorhalt der Aussagen von C.________ angegeben, dass er nicht gesehen habe, was sie in den Händen gehabt hätten. K.________ habe bei der Polizei ausgesagt, dass der Beschuldigte die Flasche kaputt gemacht und Richtung C.________ gestochen habe, wobei es zwischen den beiden noch ca. 30- 50 cm Raum gegeben habe.