10. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vom 6. September 2021 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 328): A.________, welcher mit 1,86 Gewichtspromille angetrunken und aggressiv war, zerbrach anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung mit C.________ plötzlich eine Bierflasche, hielt diese am Flaschenhals und machte wissentlich und willentlich damit eine oder mehrere Stichverletzungen gegen den Bauch von C.________, welcher ihn am Handgelenk packen konnte, worauf eine der weiter anwesenden Personen A.________ die Bierflasche wegnahm. C.________ blieb unverletzt.