A.________, vgt., sei eine Genugtuung von CHF 200.00 pro Tag für die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft vom 12.07.2021 bis 03.08.2021 (23 Tage, ausmachend CHF 4'600.00) sowie für die ausgestandenen Ersatzmassnahmen im Umfang von 9 Tagessätzen à CHF 200.- pro Tag (ausmachend CHF 1'800.00), insgesamt ausmachend CHF 6'400.00, zuzusprechen. III. Das Widerrufsverfahren betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 08.03.2021 sei einzustellen. ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten sowie ohne Ausrichtung einer Entschädigung.