2 Der Zeuge C.________ erschien trotz ordnungsgemässer Vorladung nicht zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung. Die Kammer beschloss nach Gewährung des rechtlichen Gehörs, dass auf dessen Einvernahme verzichtet wird (pag. 594). 4. Oberinstanzliche Anträge der Verteidigung Die Verteidigung stellte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 5. September 2022 folgende Anträge (pag. 599; Hervorhebungen im Original): I.