505 f.). Die oberinstanzliche Verhandlung vom 28. Juli 2022 wurde auf Ersuchen der Verteidigung abgesetzt (pag. 562 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand schliesslich am 5. September 2022 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers statt (pag. 583 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im oberinstanzlichen Verfahren wurden von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge, ein Leumundsbericht sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten eingeholt (pag. 524 ff., pag. 558, pag. 582). Ferner wurde der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag. B.________ ff.).