gemäss seiner Honorarnote vom 8. Dezember 2022 einen gebotenen Zeitaufwand von ca. 12 Stunden und gesamthaft eine Entschädigung von CHF 3'365.65 geltend (pag. 429). Die Kammer erachtet unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses einen Zeitaufwand von 8 Stunden (4.5 Stunden Plädoyer und Vorbereitung Hauptverhandlung, 1 Stunde Vorbesprechung, 2 Stunden Teilnahme an der Hauptverhandlung, 0.5 Stunden Nachbesprechung) als geboten. Das Honorar von Rechtsanwalt C.