18 koll gab, hat sich an seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen seit dem erstinstanzlichen Urteil nichts geändert (pag. 416 Z. 37 ff.). Insbesondere sei die Schuldensanierung unverändert am Laufen (pag. 417 Z. 6 ff.). Der Tagessatz wird entsprechend auf CHF 80.00 festgesetzt.