17 fahrers konfrontiert, er sei für den Unfall und damit für die schweren Verletzungen der Unfallbeteiligten (mit-)verantwortlich. Dieses Strafverfahren ist nach fast sechs Jahren nach wie vor hängig. Dies stellt für den Straf- und Zivilkläger, wie er anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ausgesagt hat, eine psychische Belastung dar. Nicht zu vergessen ist, dass der Beschuldigte selber am Unfall nicht beteiligt war und nicht der geringste Anlass für die Weiterverbreitung solcher Gerüchte bestand.