Nach Ansicht der Kammer wiegt das Verschulden im vorliegenden Fall höher als im Referenzsachverhalt. Der Beschuldigte hat die Aussagen zwar gegenüber vergleichsweise nur wenigen Personen getätigt, die Auswirkungen der Mitteilung wogen hingegen vergleichsweise schwer. Der Straf- und Zivilkläger sieht sich seither in einem öffentlichen Strafverfahren mit dem Vorwurf der Verteidigung des Unfall-