13 ins Gesamtbild. Wollte jemand den Unfallhergang verschleiern, um damit den möglichen Unfallverursacher rauszuhalten, passen da auch die Aussagen des Beschuldigten über das Verhalten des Straf- und Zivilklägers hinzu. Es mutet sehr zufällig an, hätte der Straf- und Zivilkläger am selben Tag, an welchem bereits Beeinflussungen zu Gunsten des Unfallfahrers stattgefunden haben, nachweislich falsche, selbstbelastende und den Unfallfahrer entlastende Aussagen einzig und allein gegenüber einem Bekannten des Unfallfahrers getätigt.