Der Straf- und Zivilkläger gab ähnliche Vorkommnisse zu Protokoll: Noch im Spital habe ihm seine Kollegin gesagt, sie sei von jemandem aufgefordert worden, ihm zu sagen, er solle gegenüber der Polizei angeben, nichts mehr vom Vorfall zu wissen (pag. 64 Z. 113). I.________ gab anlässlich ihrer Einvernahme im Strafverfahren gegen den Unfallfahrer zudem an, es gebe verschiedene Aussagen, die von nicht beteiligten Personen gemacht und danach dementiert worden seien (pag. 78 Z. 69 ff.).