Ein Motiv wäre nach Ansicht der Kammer damit zumindest denkbar. 10.8 In diesem Zusammenhang ist ferner auf die von mehreren Personen erwähnte versuchte Beeinflussung auf das Aussageverhalten von Unfallbeteiligten hinzuweisen. I.________ hat angegeben, im Spital Besuch von einer jüngeren Frau erhalten zu haben, welche ihr eine Mitschuld am Unfall gegeben habe und ihr gesagt habe, sie solle zum Unfall nichts sagen. Auch habe sie Anrufe von unbekannten Personen erhalten (pag. 74 Z. 224 ff.). Die junge Frau halte sich manchmal in der N.________ (Gewerbe) auf (pag. 79 Z. 89). Der Straf- und Zivilkläger gab ähnliche Vorkommnisse zu Protokoll: