Es ist indes offenkundig, dass die Aussage dem Unfallfahrer dient, ermöglicht es ihm doch zumindest den Versuch, in seinem eigenen Strafverfahren Zweifel an seiner (alleinigen) Schuld am Verkehrsunfall zu erwecken. Die Aussage des Beschuldigten macht sich der Unfallfahrer auch offensichtlich zunutze, stellt sie doch nach Angaben des Straf- und Zivilklägers das zentrale Element seiner Verteidigungsstrategie im eigenen Strafverfahren dar und hat er bereits anlässlich seiner ersten Einvernahme die Befragung des Beschuldigten verlangt in der Hoffnung, dieser könnte ihn mit der angeblichen Aussage entlasten.