Zunächst mutet es doch sehr zufällig und äusserst praktisch an, dass H.________ das einzige Beweisstück, das ihn im Strafverfahren entlasten könnte, erst nach vier Monaten und nur gerade mal wenige Tage vor seiner ersten Einvernahme als beschuldigte Person in die Hände fällt. Suspekt erscheint sodann, dass H.________ nicht etwa einen entsprechenden Vorhalt gegenüber dem Straf- und Zivilkläger oder eine diesbezügliche Befragung der weiteren Fahrzeuginsassinnen, welche eine solche Handlung tatsächlich bestätigen könnten, wünscht, sondern einzig die Befragung