419 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Unfallfahrers, wonach er dem Beschuldigten gesagt habe, er müsse dies den anderen sagen, nicht ihm (pag. 96 Z. 56 ff.), gab der Beschuldigte an, dies zum ersten Mal zu hören (pag. 419 Z. 15 ff.). Nach Ansicht der Kammer wäre durchaus eine Reaktion von H.________ auf die Nachricht des Beschuldigten zu erwarten gewesen. 10.6 Der Unfallfahrer H.___