Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 15. Oktober 2019 gab er zu Protokoll, er habe es in der Bar Herrn H.________ erzählt, «wer damals noch alles dabei war, kann ich mich nicht mehr erinnern. Es könnten dort mehrere Leute gehört haben.» (pag. 127 Z. 168 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er sodann an, er habe es in der N.________ (Gewerbe) Frau I.________ und Herrn H.________ erzählt (pag. 273 Z. 17). Vorher habe er es nie jemandem erzählt, es sei kurz vor seiner Einvernahme gewesen (pag. 274 Z. 8 f.).