127 Z. 180). Kommt hinzu, dass diese Preisgabe zufälligerweise nur wenige Tage vor der ersten Einvernahme des Unfallfahrers als beschuldigte Person stattgefunden haben dürfte (siehe nachfolgend Ziff. 10.5). Der Beschuldigte erklärte dies wie folgt: Er habe es nicht bereits früher weitererzählt, weil es nie zur Sprache gekommen sei und weil «es […] so viele Gerüchte [gab], dass ich gesagt habe, von meiner Seite her wisse ich nur das, was ich hier sage» (pag. 272 Z. 17 ff.). Später gab er dann an, er habe es weitergeleitet, weil keiner der Anwesenden es sich richtig habe erklären können, wieso der Unfall passiert sei.