Die Situation müsste sich also, würde dem Beschuldigten gefolgt werden, folgendermassen dargestellt haben: Der Beschuldigte, ehemaliger Autorennfahrer, welcher das Spurenbild gesehen hatte, bekam vom sichtlich angeschlagenen und sich seiner Ansicht nach in einem Schockzustand befindlichen Straf- und Zivilkläger eine für ihn plausible Erklärung für den Unfallhergang, fragte aber dennoch unterschwellig vorwurfsvoll nach, ob dieser denn nichts unternommen habe. Nach einer weiteren Nachfrage, welche ergab, dass der Straf- und Zivilkläger ihm ins Lenkrad habe greifen müssen, hat er sich dann hingegen zufriedengegeben, obwohl er wusste, dass es sich nicht so zugetragen haben konnte.