9 (pag. 237 ff.). Der Beschuldigte hat in beiden Verfahren konstant behauptet, der Straf- und Zivilkläger habe ihm während seines Besuchs im Spital in dem Zeitpunkt, als keine weitere Person im Zimmer anwesend gewesen sei, erzählt, der Unfallfahrer sei viel zu schnell gefahren (pag. 417 Z. 31) und anschliessend auf erste Frage von ihm, warum er nichts getan habe, erwidert, dass er ihn angeschrien und «eins an die Schulter gegeben» habe (pag. 114 Z. 53 f., pag. 124 Z. 76).