Dieser wurde zum vorliegend relevanten Sachverhalt nicht bloss im hiesigen, sondern auch im Strafverfahren gegen den Unfallfahrer (zunächst auf dessen Bitte hin) mehrmals befragt. In letzterem Verfahren hat er schliesslich vor Gericht die Aussagen verweigert. Das urteilende (erstinstanzliche) Gericht, welches sich mit dem vorliegenden Sachverhalt nur im Sinne einer möglichen Alternativhypothese zum eigentlichen Unfallgeschehen beschäftigte, wertete seine Aussagen als unglaubhaft