III. Herr A.________ sei zu verurteilen, Herrn B.________ eine Parteientschädigung für die Aufwände dessen Wahlverteidigung gemäss Honorarnote vom 01. November 2021 für das erstinstanzliche Verfahren zu bezahlen. IV. Herr A.________ sei zu verurteilen, Herrn B.________ eine Parteientschädigung für die Aufwände dessen Wahlverteidigung gemäss Kostennote vom 08. Dezember 2022 für das Berufungsverfahren auszurichten.