und Herr A.________ sei in Anwendung der anwendbaren Strafbestimmungen zu einer nach gerichtlichem Ermessen festzulegenden Strafe zu verurteilen. Ad Zivilforderung II. Die Zivilforderung des Straf- und Zivilklägers, Herrn B.________, sei gutzuheissen und Herr A.________ sei zu verurteilen, Herrn B.________ eine Genugtuung im Betrag von CHF 1'500.00, nebst Zins zu 5% seit dem 30. November 2017, zu bezahlen. Ad Kosten- und Entschädigungsfolgen