3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 24. November 2022 [pag. 405]) und ein Leumundsbericht, inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 12. November 2022 [pag. 399 ff.]), eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden der Straf- und Zivilkläger sowie der Beschuldigte erneut befragt (pag. 409 ff.). Der Beschuldigte stellte im Rahmen der Berufungsverhandlung sinngemäss den Antrag, es sei der angebliche Zimmergenosse des Straf- und Zivilklägers im Spital in L.________ (Ort) ausfindig zu machen und einzuvernehmen.