I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht [nachfolgend: Vorinstanz]) erkannte mit Urteil vom 1. November 2021 Folgendes (pag. 299 ff. [Hervorhebungen im Original]): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen übler Nachrede, angeblich mehrfach begangen im Herbst 2017, soweit vor dem 01.11.2017 begangen, im D.________ (Spital), an der E.________ (Strasse), Biel und evtl. anderswo in der Schweiz z.N. von B.________, wird infolge Eintritts der Verjährung eingestellt, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II.