- Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - dem Straf- und Zivilkläger, p.A. N.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin - Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach dem Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach dem Entscheid der Rechtsmittelbehörde)