2. Folgende Gegenstände werden der beschuldigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Hose (khakifarben, ¾ Länge) - 1 Jacke (rot) - 1 T-Shirt (grau) 36 - 1 Paar Socken (schwarz) - 1 Paar Schuhe (weiss) II. A.________ wird schuldig erklärt: der Brandstiftung, versucht und qualifiziert begangen am ________, in E.________ z.N. von F.________, G.________, H.________ sowie I.________