Er nimmt die hauptsächliche Kinderbetreuung seines Sohnes G.________ wahr und pflegt zu seiner Ex-Partnerin eine mehr oder weniger gute Beziehung. Ein erweitertes soziales Netzwerk weist er jedoch nicht auf. Der Beschuldigte zeigte zudem mehrfach wegen seiner fehlenden/gestörten Impulskontrolle auf, dass er in sozial belasteten Situationen sehr schnell aufbrausend und aggressiv reagiert, weshalb ihm die Kammer eine Schlechtprognose ausstellte (siehe oben IV. 18).