VI. Widerruf Betreffend die theoretischen Grundlagen zum Widerruf wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 35 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 606). Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. August 2018 wegen Drohung, mehrfacher Beschimpfung und Tätlichkeiten zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 20.00 schuldig gesprochen. Die im vorliegenden Fall zu beurteilenden Delikte fallen klarerweise in die Probezeit – welche zwei Jahre beträgt – dieses Urteils.