Das Gericht stützt sich bei einem Entscheid über die Anordnung einer Massnahme, u.a. anderem auch gemäss Art. 63 StGB, auf eine sachverständige Begutachtung, die sich über die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten der Behandlung des Täters, die Art und Wahrscheinlichkeit möglicher Straftaten und die Möglichkeit des