Aktuell betreut er seinen Sohn regelmässig und hat auch einen guten Kontakt zu seiner Ex-Partnerin. Ansonsten ist er sozial oder finanziell nicht in gefestigten Verhältnissen und wird auch nicht durch eine Therapie in der Deliktsfreiheit unterstützt. Gestützt auf das voranstehend Ausgeführte stellt die Kammer dem Beschuldigten eine schlechte Prognose. Die Freiheitsstrafe von 12 Monaten ist deshalb unbedingt auszufällen.