29 Der Beschuldigte war seit dem Jahr 2019 nicht mehr erwerbstätig und wird nach wie vor vom Sozialdienst unterstützt (Berichtsrapport vom 5. Oktober 2021, S. 3 «Bemerkungen»). Zudem hatte der Beschuldigte nach der Trennung von F.________ und zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung ein karges soziales Netz (pag. 317; pag. 693 Z. 1 ff.). Aktuell betreut er seinen Sohn regelmässig und hat auch einen guten Kontakt zu seiner Ex-Partnerin.