536 Z. 1 ff.). Dass der Beschuldigte aktuell eine Therapie besucht, geht aus den bestehenden Akten nicht hervor. Die Rechtsanwältin des Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 23. April 2021 des Verfahrensleiters der Kammer aufgefordert mitzuteilen, ob und bei wem sich der Beschuldigten in psychiatrischer Therapie befinde und diese Person vom Arzt-/Berufsgeheimnis zu entbinden (pag. 627). Eine solche Mitteilung der amtlichen Rechtsanwältin des Beschuldigten ist nicht erfolgt.