gefestigter zeigte und zeitweise eine Therapie besucht hatte, ist aktuell von einer Verschlechterung der Situation des Beschuldigten auszugehen. Dies zeigte sich beispielsweise an seinem Verhalten bei der Erstellung des durch die Strafkammer eingeholten Leumundsberichts. Eine Befragung des Beschuldigten am 30. September 2021 zu seinen persönlichen Verhältnissen war aufgrund dessen Verhaltens nicht möglich bzw. die Befragung musste abgebrochen werden. Der Beschuldigte verhielt sich bei den Fragen zu seinen Familienverhältnissen angetrieben, laut bis sehr laut und seine Hände zitterten.