Zudem lässt sich dem Widerrufsverfahren entnehmen, dass der Beschuldigte selber in seiner Einvernahme vor der Polizei am 4. August 2016 angab, als die Vermieterin wegen der Wasserrechnung vor der Türe gestanden sei, habe es ihm «den Nuggi usetätscht». Er sei zu ihr gegangen und habe ihr gesagt, es gehe jetzt um die «Wurst» (pol. EV vom 4. August 2016, S. 2, pag. 10060 Z. 23 ff. der edierten Akten). Anlässlich seiner Einvernahme an der Hauptverhandlung vom 7. August 2018 bestätigte er, dass es ihm den «Nuggi usegjagt» habe