Gemäss Anzeigerapport vom 13. September 2016, S. 2, sei der Beschuldigte von Anfang an sehr aufgebracht gewesen und es sei kaum möglich gewesen, mit ihm ein Gespräch zu führen. Er habe lautstark herumgeschrien, habe wild gestikuliert, habe mehrmals ermahnt werden müssen, sich zu beruhigen und sich hinzusetzen, was er nicht gemacht habe (pag. 10081 der edierten Akten). Zudem lässt sich dem Widerrufsverfahren entnehmen, dass der Beschuldigte selber in seiner Einvernahme vor der Polizei am 4. August 2016 angab, als die Vermieterin wegen der Wasserrechnung vor der Türe gestanden sei, habe es ihm «den Nuggi usetätscht».