18. Bedingter Strafvollzug Die Kammer verweist betreffend die theoretischen Grundlagen zum Strafvollzug auf die korrekten vorinstanzlichen Urteilserwägungen (S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 602 f.). Der Beschuldigte wurde – wie bereits erwähnt – am 7. August 2018 mit Urteil des Regionalgerichts Jura-Seeland wegen Drohung, mehrfacher Beschimpfung und Tätlichkeiten schuldig gesprochen. Die vorliegende Tat erfolgte weniger als einen Monat nach seiner Verurteilung, was sich negativ auf die Prognosestellung auswirkt.