Obwohl es sich bei der der Verurteilung wegen Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeit nicht um einschlägige Strafen handelt, ist zu berücksichtigen, dass diese das gleiche Verhaltensmuster bzw. die gleiche Ursache wie die versucht begangene qualifizierte Brandstiftung haben, nämlich seine «sehr kurze Zündschur». Demnach erachtet die Kammer eine Erhöhung wegen der Vorstrafen um einen Monat als angezeigt. 17. Konkretes Strafmass und Strafart Es ist somit eine Freiheitstrafe von 12 Monaten auszusprechen.