27 Beschuldigte kaum eine andere Wahl hatte, als die Tat zu gestehen. Zu erwähnen ist allerdings, dass sich der Beschuldigte bei der Erstellung des Leumundsberichts vom 5. Oktober 2021 als äusserst unkooperativ zeigte und zu einem ausfälligem und von Wut angetriebenen Verhalten neigte (pag. 653). Die Beziehung zu F.________ ist seinen Aussagen zufolge zurzeit sodann gut, zumal er offenbar auch die Hauptbetreuung des Sohnes wahrnimmt (pag. 691 Z. 32 ff.). 16.3 Strafempfindlichkeit