692 Z. 25 ff.). Der Beschuldigte wurde am 7. August 2018 mit Urteil des Regionalgerichts Jura- Seeland wegen Drohung, mehrfacher Beschimpfung und Tätlichkeiten schuldig gesprochen, wobei in Bezug auf die Beschimpfung und Tätlichkeit auf eine Bestrafung verzichtet wurde und für die Drohung eine bedingte Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 20.00 und eine Verbindungsbusse ausgesprochen wurde (pag. 229). Die vorliegend zu beurteilende Tat erfolgte nicht einmal einen Monat später, was straferhöhend – es wird auf das Fazit verwiesen – zu berücksichtigen ist.