Aus dem Leumundsbericht vom 5. Oktober 2021 geht hervor, dass es das Verhalten des Beschuldigten am 30. September 2021 nicht zuliess, dessen aktuelle persönliche Verhältnisse zu erfragen (pag. 651 ff.). Dem aktuellen Betreibungsregisterauszug vom 5. Oktober 2021 ist zu entnehmen, dass gegen den Beschuldigten 28 Verlustscheine im Umfang von CHF 35'098.15 bestehen (pag. 654 f.). Im Rahmen der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er nach wie vor von F.________ getrennt sei, den Sohn bei ihr zu Hause aber zu 80% betreue (pag. 691 Z. 23 ff.).