Beim Versuch hängt das Mass der Strafreduktion in erster Linie von der Nähe des tatbestandsmässigen Erfolgs ab (BGE 121 IV 49 E. 1b S. 52). Vorliegend konnte das Feuer dank des schnellen Eingreifens H.________ innert einigen Minuten gelöscht werden, noch bevor die Feuerwehr eintraf. Dabei war es H.________ (und F.________ sowie G.________) trotz des Feuers möglich, das Haus zu verlassen, was darauf hindeutet, dass in Bezug auf ihre konkrete Gefährdung der tatbestandsmässige Erfolg noch nicht in unmittelbare Nähe gerückt war. Der Beschuldigte kehrte zudem selbständig an den Tatort zurück, um das Feuer zu löschen;